Beratung
Was es beim Einbau von Lichtkuppeln und Lichtbändern zu beachten gibt
Wer Lichtkuppeln oder Lichtbänder und die damit verbundenen Vorteile wie Be- und Entlüftung, Energieeffizienz und Entrauchung nutzen will, muss sich an gesetzliche Vorgaben halten. So ist z. B. bei der Planung einer gewerblichen oder städtischen Liegenschaft, ein bestimmter Tageslicht-Quotient zu beachten. In DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen“ sind verschiedene Kriterien für eine gute Beleuchtungsqualität definiert.
Die Anordnung und Menge der Lichtkuppeln auf einer Dachfläche ist außerdem abhängig von architektonischen Kriterien, dem geplanten Verwendungszweck, den wirtschaftlichen Aspekten den Bauherrn sowie den Bedürfnissen und Anforderungen der Nutzer.
Im Falle eines Brands müssen Oberlichter so angeordnet sein, dass das Feuer nicht auf andere Gebäudeteile oder Nachbargebäude übergreifen kann. Das regeln die Vorschriften der Landesbauordnungen (LBO). Zudem müssen sich Lichtkuppeln im Brandfall öffnen, um eine Entrauchung zu gewährleisten. Hier spricht man von natürlichen Rauchabzugsanlagen (NRA).
Dies ist nur ein kleiner Auszug von Regeln, Vorschriften und Empfehlungen, die es beim Einbau von Lichtkuppeln und Lichtbändern zu beachten gibt. Wir beraten Sie umfassend und zeigen Ihnen genau auf, wie Sie das Beste für Ihre Liegenschaft herausholen.
Planung
Von der technische Klärung über das Baustellenaufmaß bis hin zur Leistungsbeschreibung
Wenn wir den Einbau von Lichtkuppeln oder Lichtbändern planen, den Dachaufbau und die Art und Qualität der Dachdichtung, dann erhalten Sie von uns eine detaillierte Leistungsbeschreibung mit Detailskizzen – inklusive aller Angebote.
Den gesamten Dachaufbau wird Ihnen der Dachdecker Ihres Vertrauens mit unserer Unterstützung anbieten.
Dem vorangegangen ist ein ausführliches Baustellenaufmaß vor Ort sowie die technische Klärung z. B. mit dem Bausachverständigen, dem Brandschutzsachverständigen oder der Feuerwehr.
Wartung
Für die Instandhaltung von Lichtkuppeln und Lichtbändern unerlässlich
Damit Lichtkuppeln oder Lichtbänder gemäß ihrer Funktion lange für Belichtung und/oder eine normengerechte Entrauchung sorgen, ist eine regelmäßige Wartung nicht nur empfehlenswert, sonder durch die Hersteller vorgegeben. Sie ist eine vorbeugende Maßnahme der Instandhaltung.
Durch die Wartung können Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden. Das ist vor allem aus rechtlicher Sicht wichtig, um den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) – besonders denen unter Punkt A1.6 und A2.1 – Rechnung zu tragen. Sie bestimmen den Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen und das Betreten von Dächern und anderen Gefahrenbereichen. Außerdem legen sie die technischen Regeln für Fenster, Oberlichter oder lichtdurchlässige Wände fest.
Eine Wartung gemäß DIN EN 1873 beinhaltet:
- die Reinigung von Bauelementen
- das Prüfen und wenn nötig das Ersetzen von Dichtungen
- das Prüfen und Warten sowie der Austausch von defektem Zubehör
- die Wartung von vorhandenen Öffnungsvorrichtungen
Das Rundum-sorglos-Paket von Marcus Willkomm
Wir warten für Sie Lichtkuppel- sowie Lichtbänder-Installationen und kümmern uns um Ersatzteile und Reparaturen.
Service
Während der Baumaßnahme stehen wir Ihnen vor Ort zur Seite
Während der Baumaßnahme stehen wir Ihnen vor Ort zur Seite.
Das heißt, wir sind regelmäßig auf Ihrer Baustelle, um Fragen zu beantworten und die fortschreitenden Maßnahmen zu kontrollieren. Ebenso nehmen wir an Baubesprechungen teil und geben den Bauherren abschließend eine ausführliche Einweisung in unsere Anlagen.
Service heisst ebenfalls:
- Nenngrößen- und Ausführungsbestimmung
- Dachaufmaß
- Dachbegehung um Sanierungsvorschläge auf die bauseitigen Gegebenheiten abzustimmen
- Bestandsaufnahme
Ziel ist es, Ihnen alles aus einer Hand zu bieten und uns zu kümmern.
Sanierung
von Lichtkuppeln, Lichtbändern, NRA und Dachdichtungsbahnen
Ab einem bestimmten Alter ist die Instandsetzung von Liegenschaften aus ökologischer und ökonomischer Sicht für jeden Bauherren sinnvoll. Zum einen sichert es den Wert einer Immobilie oder Halle. Zum anderen können Fördermittel oder Vergünstigungen vom Staat für eine Modernisierung sprechen. Manchmal ist eine Dachsanierung aus gesetzlicher Sicht unumgänglich – vor allem was die Themen natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA), Be- und Entlüftung, Energieeffizienz und Sicherheit betrifft. Für die Bereiche Lichtkuppeln und Lichtbänder sind u. a. die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten heranzuziehen.
Wir besprechen mit Ihnen, was notwendig ist, schauen uns vor Ort bei einer Dachbegehung an, was gemacht werden muss und was ratsam ist, um Ihnen eine bedarfsgerechte Planung zu erstellen. Außerdem begleiten wir die Sanierungsarbeiten in enger Zusammenarbeit mit unseren Partner VAEPLAN, IKO und ESSMANN, stimmen uns mit den Gewerken ab und stehen beratend zur Seite.
Der Vorteil von VAEPLAN-Dachdichtungsbahnen
Oft äußern Kunden uns gegenüber Bedenken, dass der vorhandene Flachdachuntergrund für die Sanierung mit hochpolymeren Dachdichtungsbahnen nicht geeignet sei. Diese Sorgen können wir Ihnen nehmen. VAEPLAN-Dachdichtungsbahnen können auf
- allen genormten Dämmstoffen (kaschiert oder unkaschiert)
- und auf allen üblichen Baustoffen ohne Trennlage
- sogar auf anderen Dachfolien
einlagig verlegt werden.
Falls Bitumen die bessere Lösung sein sollte, können wir die Hi-Tech Bahnen von IKO empfehlen.