Photovoltaik
im Dach
Photovoltaik im Dach sind zu NRA so einzubauen, daß ein Öffnen der natürlichen Rauchabzugsgeräte nicht beeinträchtigt wird. Die Geräte haben einen Öffnungswinkel von ca. 160°, so daß in Abhängigkeit der Nenngröße unterschiedliche Schwenkbereiche entstehen. Eine Begrenzung des Öffnungswinkel, bedingt durch falsche Planung der PV Anlage, ist nicht zulässig. Zudem ist eine Beschädigung der PV Anlage durch Kollision mit den öffnenden Gerät nicht ausgeschlossen. Alle metallisch miteinander verbundenen Teile können dadurch unter Strom stehen. Eine erhöhte Unfall- & Brandgefahr ist die Folge.
Es ist darauf zu achten, ob die geplante Photovoltaikanlage die NRWG überragt oder nicht. Der Abstand des Hochpunktes der PV Module muss mindestens 2 m bis zur NRWG - Öffnung betragen. Mindestens m muss dieser Abstand gross sein, überragt die PV -Anlage die NRWG-Einheiten.
Werden diese Abstände nicht eingehalten, führt dies voraussichtlich zu einer Beeinträchtigung der aerodynamischen Abzugswerte.
ACHTUNG, haben sie an folgende Themen gedacht?
- Anforderungen Brandschutz?
- Baugenehmigung?
- Versicherungsschutz?